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   BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90   

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https://dejure.org/1991,2660
BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90 (https://dejure.org/1991,2660)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.1991 - 2 BvR 935/90 (https://dejure.org/1991,2660)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 2 BvR 935/90 (https://dejure.org/1991,2660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung imn Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90
    Zum einen sei das Gericht im Hinblick auf die vorgetragenen Foltermaßnahmen von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 142 ) abgewichen.

    Diese Rechtsprechung habe das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 81, 142 ).

    Wird sie jedoch wegen asylrelevanter Merkmale eingesetzt oder im Blick auf diese Merkmale in verschärfter Form angewendet, ist sie also nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit auf die politische Komponente der dem Betroffenen zur Last gelegten Taten bezogen, knüpft sie an die von ihm betätigte politische Überzeugung an und ist demgemäß asylerheblich (vgl. BVerfGE 81, 142 [151]).

    Allerdings sind Maßnahmen des Staates zur Abwehr des Terrorismus keine politische Verfolgung, wenn sie dem aktiven Terroristen, dem Teilnehmer im strafrechtlichen Sinne oder demjenigen gelten, der im Vorfeld Unterstützungshandlungen zugunsten terroristischer Aktivitäten vornimmt, ohne sich an diesen Aktivitäten zu beteiligen (vgl. BVerfGE 81, 142 [152]).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90
    Zum anderen widerspreche die Auffassung des Verwaltungsgerichts zum Charakter der Maßnahmen gegenüber (separatistischen) Kurden ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ).

    Gerade in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) sei bereits eine Abgrenzung der politischen Verfolgung von Aktionen in bestimmten Krisensituationen eines Guerilla-Bürgerkriegs vorgenommen worden.

    Ist - wie es nach den vorstehenden Darlegungen geboten ist - zugunsten zumindest der Beschwerdeführer zu 1. und 2. zu unterstellen, sie hätten politische Verfolgungsmaßnahmen erlitten und seien deswegen ausgereist, so bedürfen sie nur dann nicht des asylrechtlichen Schutzes, wenn sie vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher sind (oder - worauf das Gericht nicht abgehoben hat - in ihrem Herkunftsstaat eine inländische Fluchtalternative bestand; vgl. BVerfGE 80, 315 [350]; st.Rspr.).

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Verwaltungsgericht zugunsten dieser Beschwerdeführer entschieden hätte (oder entscheiden wird; vgl. auch die Neuregelung in § 7a Abs. 3 Satz 2 AsylVfG , BGBl. 1990 I S. 1354 [1381]), sofern es bei verfassungsgemäßer Behandlung der Asylklagen der Beschwerdeführer zu 1. und 2. zu deren Anerkennung gekommen wäre (vgl. zur denkbaren Vermutungswirkung einer Asylanerkennung eines Familienmitglieds: BVerfG, Beschluß gemäß § 93a BVerfGG a.F. vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, S. 260 ; BVerwGE 75, 304 [310 ff.] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Verwaltungsgericht zugunsten dieser Beschwerdeführer entschieden hätte (oder entscheiden wird; vgl. auch die Neuregelung in § 7a Abs. 3 Satz 2 AsylVfG , BGBl. 1990 I S. 1354 [1381]), sofern es bei verfassungsgemäßer Behandlung der Asylklagen der Beschwerdeführer zu 1. und 2. zu deren Anerkennung gekommen wäre (vgl. zur denkbaren Vermutungswirkung einer Asylanerkennung eines Familienmitglieds: BVerfG, Beschluß gemäß § 93a BVerfGG a.F. vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, S. 260 ; BVerwGE 75, 304 [310 ff.] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90
    Die Beschwerdeführer haben hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte vorgetragen (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Urteils des Verwaltungsgerichts ergibt, daß seine tatsächlichen und rechtlichen Wertungen den Anforderungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90
    b) Durfte mithin das Gericht den Beschwerdeführern zu 1. und 2. mit ihrem als wahr zu unterstellenden Vorbringen die Asylberechtigung mit der gegebenen Begründung nicht absprechen, so stellt sich die Entscheidung auch nicht aus anderen Gründen in eindeutiger Weise als richtig dar (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]).
  • BVerfG, 19.05.1988 - 2 BvR 1048/87

    Rechtliches Gehör - Asylverfahren - Begründetheit - Zulassung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90
    Insoweit fehlt es an hinreichenden Feststellungen sowohl im Urteil des Verwaltungsgerichts als auch im Beschluß des Beschwerdegerichts; unter diesen Umständen kann auch offenbleiben, ob das Beschwerdegericht seinen Beschluß überhaupt auf diesen Gesichtspunkt stützen durfte (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1988 [2 BvR 1048/87]).
  • BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94

    Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche

    Die Asylerheblichkeit der Folter in solchen Fällen zu verneinen, würde die Feststellung voraussetzen, daß selbst solch massive Folterungen in der Türkei auch bei der Ahndung anderer "normaler" krimineller Taten angewendet werden (vgl. Beschluß der Kammer vom 9. Januar 1991 - 2 BvR 935/90 -, InfAuslR 1992, 59 [62]).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1998 - A 14 S 495/98

    Jugoslawien: Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner verneint; keine extreme

    Die Asylerheblichkeit der Folter kann in diesen Fällen nur verneint werden, wenn präzise Feststellungen vorliegen, daß selbst derart massive Maßnahmen auch bei der Ahndung anderer "normaler" krimineller Taten regelmäßig angewandt werden (BVerfG (Kammer), B.v. 09.01.1991 - 2 BvR 935/90 -, InfAuslR 1992, 59 (62); B.v. 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, 257 (261); B.v. 20.05.1992 - 2 BvR 205/92 -, InfAuslR 1992, 283 (287); B.v. 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94 -, InfAuslR 1996, 318 (321); vgl. auch BVerwG, U.v. 10.01.1995 - 9 C 276.94 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 175).
  • BVerwG, 30.11.2004 - 1 B 49.04

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Zulässigkeit einer

    2 Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 1991 2 BvR 935/90 (InfAuslR 1992, 59) ab.
  • OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00

    Asyl, Sri Lanka

    Die Asylerheblichkeit von Folter kann deshalb nur dann verneint werden, wenn verlässliche Feststellungen dahingehend getroffen werden können, dass vergleichbar massive Folterungen auch bei der Ahndung anderer "normaler" Taten angewendet werden (BVerfG, Beschl v. 9.1.1991, InfAuslR 1992, 59, 62; Beschl. v. 3.7.1996, InfAuslR 1996, 318, 321).
  • VG Düsseldorf, 07.04.1995 - 25 K 11825/93

    Asylrecht: Politische Verfolgung in der Russischen Föderation - Ausländerrecht:

    Nur wenn die Folter und die menschenrechtswidrige Behandlung wegen asylrelevanter Merkmale eingesetzt oder im Hinblick auf diese Merkmale in verschärfter Form angewandt wird, ist sie asylerheblich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. Dezember 1989, InfAuslR 1990, S. 122 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Januar 1991, InfAuslR 1992, S. 59 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - A 14 S 394/92

    Keine Gefahr mittelbarer staatlicher Verfolgung in Rumänien

    Die bloße Behauptung, eine Fortsetzung etwaiger Verfolgungsmaßnahmen sei nicht ersichtlich, genügt nicht (BVerfG, Beschluß vom 09.01.1991, InfAuslR 1992, 59, 62).
  • VG Stuttgart, 05.07.2004 - A 11 K 11725/03

    Keine Abschiebung wegen drohender Retraumatisierung

    Ist der Asylsuchende im Zeitpunkt der Entscheidung vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher, so ist eine Anerkennung als Asylberechtigter nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.01.1991, InfAuslR 1992, 59).
  • VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05

    Abschiebungsschutz trotz Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

    In diesem Fall stellt die Anwendung von Folter regelmäßig jedenfalls ein gewichtiges Indiz für die asylerhebliche Zielrichtung der zu beurteilenden staatlichen Maßnahme dar (vgl. BVerfG , B.v. 09.01.1991 - 2 BvR 935/90 - InfAuslR 1992, 59 ; v. 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94 - InfAuslR 1996, 318 ).
  • VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00

    Anerkennung einer Aktivistin der TKP/ML als Asylberechtigte

    Ist der Asylsuchende im Zeitpunkt der Entscheidung vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher, so ist eine Anerkennung als Asylberechtigter nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.01.1991, InfAuslR 1992, 59).
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